Die
Entfernung von nicht mehr erhaltungswürdigen Zähnen oder Zahnwurzeln wird im
allgemeinen unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Unter Zuhilfenahme
bestimmter Instrumentarien wird die Entfernung schonend und mit möglichst
wenig Knochenverlust vorgenommen (der Knochen wird z. B. benötigt, um
eventuell später ein Implantat einsetzen zu können). Extraktionen werden
meistens nicht mit Kraft, sondern mit bestimmten Techniken vorgenommen.
Sollte es zu Entfernungskomplikationen kommen, muss ein solcher Zahn auch
schon mal operativ entfernt werden.
Diese Leistung wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.