Dies ist ein Verfahren, das durch Membrannetze in Kombination mit
Knochenersatzmaterialien (eigener oder synthetischer Knochen) zum Aufbau und
Abdecken verloren gegangener Knochenstrukturen dient. So wird dem
eingesetzten (transplantiertem) Knochen Ruhe und Zeit gelassen, sich zu
stabilisieren und entsprechend auszuheilen. Da das Weichgewebe in der Mundhöhle
schneller wächst als das Knochengewebe, hindert die Membran das Weichgewebe
daran, in den Knochendefekt eher einzuwachsen (denn Knochen heilt ähnlich wie
beim Knochenbruch langsamer aus, im Gegensatz zum weichen Hautgewebe). Würde
der ersetzte Knochen nicht vor dem Weichgewebe geschützt werden, könnte
dieser nicht in Ruhe heilen, weil das Weichgewebe sich schon diesen Platz
erobert hat. So stellt also der Einsatz einer Membran eine Schutzwand
gegenüber schneller einwachsender Weichgewebszellen dar.
Im
Unterkiefer kann nach ca. 3 Monaten, im Oberkiefer nach ca. 6 bis 8 Monaten
der neue gewonnene Knochen neu belastet werden, z. B. durch Einbringen eines
Implantats.
Es gibt
Membranen unterschiedlichster Herkunft. Einige müssen nach dem operativen
Eingriff Monate später wieder entfernt werden, einige werden vom Körper
zersetzt, so dass ein zweiter chirurgischer Eingriff entfällt. Beide haben je
nach Zielsetzung des Eingriffs ihre entsprechende Bedeutung.
Man wendet sie besonders gern in Verbindung mit der Implantologie an oder zur Deckung von großen Knochendefekten wie z. B. nach Zystenentfernungen oder operativen, meist verlagerten Zähnen, nach Wurzelspitzenresektionen oder im Vorfeld von später geplanten operativen Eingriffen zum Aufbau eines bestimmten, aber noch zu schmalen Kieferbereichs.
Knochenersatzmaterialien sind körperfremde Substanzen. Durch den umliegenden
natürlichen Knochen wird die eingebrachte Substanz aufgelöst und nimmt nach
und nach durch Bildung neuer eigener Knochenzellen dessen Platz ein oder er
durchwächst das fremde Material. So wird dem Zahn neuer Halt gegeben oder der
Knochendefekt verschlossen.
Eine andere Möglichkeit ist das Einbringen eigenen Knochens, der aber im Vorfeld an einer anderen Stelle (meist aus dem Kinn oder hinterem Unterkieferbereich) entnommen werden muss. Diese Stelle heilt wieder völlig aus, ist aber ein zusätzlicher chirurgischer Eingriff.
Eine weitere andere Möglichkeit ist das Einsetzen von sterilen Knochenpräparaten aus Organbänken.
Diese Behandlungsmethoden unterliegen nicht den Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse und müssen deshalb nach den Bestimmungen der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als gewünschte Wahlleistung vom Zahnarzt erbracht und abgerechnet werden.
Sie erhalten in unserer Praxis im Vorfeld eine entsprechende private Vereinbarung, die Ihnen Aufwand, Zeit, Materialien und Kosten ausweist.
Diese Leistung wird also nicht von der gesetzlichen und auch nicht immer von der privaten Krankenkasse übernommen
WENN SIE FRAGEN HABEN, BERATEN WIR SIE SEHR GERN UND STEHEN IHNEN IN EINEM PERSÖNLICHEN GESPRÄCH ZUR VERFÜGUNG!