Dies ist ein Verfahren, das durch Membrannetze in Kombination mit Knochenersatzmaterialien (eigener oder synthetischer Knochen) zum Aufbau und Abdecken verloren gegangener Knochenstrukturen dient. So wird dem eingesetzten (transplantiertem) Knochen Ruhe und Zeit gelassen, sich zu stabilisieren und entsprechend auszuheilen. Da das Weichgewebe in der Mundhöhle schneller wächst als das Knochengewebe, hindert die Membran das Weichgewebe daran, in den Knochendefekt eher einzuwachsen (denn Knochen heilt ähnlich wie beim Knochenbruch langsamer aus, im Gegensatz zum weichen Hautgewebe). Würde der ersetzte Knochen nicht vor dem Weichgewebe geschützt werden, könnte dieser nicht in Ruhe heilen, weil das Weichgewebe sich schon diesen Platz erobert hat. So stellt also der Einsatz einer Membran eine Schutzwand gegenüber schneller einwachsender Weichgewebszellen dar.
Im Unterkiefer kann nach ca. 3 Monaten, im Oberkiefer nach ca. 6 bis 8 Monaten der neue gewonnene Knochen neu belastet werden, z. B. durch Einbringen eines Implantats.
Es gibt Membranen unterschiedlichster Herkunft. Einige müssen nach dem operativen Eingriff Monate später wieder entfernt werden, einige werden vom Körper zersetzt, so dass ein zweiter chirurgischer Eingriff entfällt. Beide haben je nach Zielsetzung des Eingriffs ihre entsprechende Bedeutung.
Man wendet sie besonders gern in Verbindung mit der Implantologie an oder zur Deckung von großen Knochendefekten wie z. B. nach Zystenentfernungen oder operativen, meist verlagerten Zähnen, nach Wurzelspitzenresektionen oder im Vorfeld von später geplanten operativen Eingriffen zum Aufbau eines bestimmten, aber noch zu schmalen Kieferbereichs.
Knochenersatzmaterialien sind körperfremde Substanzen. Durch den umliegenden natürlichen Knochen wird die eingebrachte Substanz aufgelöst und nimmt nach und nach durch Bildung neuer eigener Knochenzellen dessen Platz ein oder er durchwächst das fremde Material. So wird dem Zahn neuer Halt gegeben oder der Knochendefekt verschlossen.
Eine andere Möglichkeit ist das Einbringen eigenen Knochens, der aber im Vorfeld an einer anderen Stelle (meist aus dem Kinn oder hinterem Unterkieferbereich) entnommen werden muss. Diese Stelle heilt wieder völlig aus, ist aber ein zusätzlicher chirurgischer Eingriff.
Eine weitere andere Möglichkeit ist das Einsetzen von sterilen Knochenpräparaten aus Organbänken.
Diese Behandlungsmethoden unterliegen nicht den Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse und müssen deshalb nach den Bestimmungen der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als gewünschte Wahlleistung vom Zahnarzt erbracht und abgerechnet werden.
Sie erhalten in unserer Praxis im Vorfeld eine entsprechende private Vereinbarung, die Ihnen Aufwand, Zeit, Materialien und Kosten ausweist.
Diese Leistung wird also nicht von der gesetzlichen und auch nicht immer von der privaten Krankenkasse übernommen
WENN SIE FRAGEN HABEN, BERATEN WIR SIE SEHR GERN UND STEHEN IHNEN IN EINEM PERSÖNLICHEN GESPRÄCH ZUR VERFÜGUNG!